Leistungsschutzrecht: Wie die VG Media der Google-Konkurrenz das Leben schwermacht
Während Marktführer Google von der VG Media eine Gratislizenz erhalten hat, macht kleinen Suchmaschinenbetreibern das Leistungsschutzrecht zu schaffen. Das kritisieren Opposition, Wirtschaft und Juristen.
Alternative Suchmaschinenbetreiber haben es angesichts der übermächtigen Google-Konkurrenz nicht gerade leicht. Der Kampf um Klicks und Marktanteile ist seit Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger noch schwieriger geworden. Während Google von den Verlagen, die das Leistungsschutzrecht geltend machen, eine kostenlose Lizenz erhält, muss die Konkurrenz weiterhin Ansprüche der Verwertungsgesellschaft (VG) Media erwarten. Doch selbst für den Fall, dass Suchmaschinenbetreiber die Verlage auslisten möchten, werden ihnen Steine in den Weg gelegt. Aus kaum nachvollziehbaren Gründen weigert sich die VG Media, eine maschinenlesbare Liste mit den wahrnehmungsberechtigten Webseiten im Internet zur Verfügung zu stellen. Nicht nur Rechtsexperten, auch die IT-Wirtschaft fordern nun die Abschaffung des Gesetzes, worüber am Mittwoch auch der Bundestag berät.
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Die VG Media bestätigte auf Anfrage von Golem.de das Vorgehen in Sachen Liste. Auf mehrfache Nachfrage wurde jedoch nicht mitgeteilt, warum ausgerechnet aus Gründen des Datenschutzes und aus Angst vor einem möglichen Missbrauch eine solche maschinenlesbare Liste nicht vorgehalten werden kann. Schließlich sind auf der Webseite der VG Media sämtliche von ihr vertretenen Verlage einschließlich Webadresse angegeben und verlinkt. Die Verwertungsgesellschaft hat lediglich angeboten, auf besonderen Wunsch eine Liste individuell zur Verfügung zu stellen.
Liste wird täglich händisch aktualisiert
Für einen Suchmaschinenanbieter wie Tobias Sasse ist dieses Vorgehen jedoch nicht plausibel und akzeptabel. "Das ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar und sorgt dafür, dass alle Suchmaschinenbetreiber eigene Listen pflegen oder individuelle Vereinbarungen mit VG Media treffen müssen, während der Marktführer als einziger ungestört weiterhin News aggregieren kann", sagte er auf Anfrage von Golem.de. Er müsse jeden Tag prüfen, ob neue Mitglieder in den Listen der VG Media auftauchen. Sasse betreibt die Metasuchmaschine unbubble.eu und hat sich vergeblich um eine Gratislizenz à la Google bemüht. Dass er diese nicht erhalten hat, ist wiederum für ihn nachvollziehbar, denn eine Verwertungsgesellschaft ist rechtlich eigentlich dazu verpflichtet, die von ihr beanspruchten Rechte auch einzufordern.
Aus diesem Grund hat die Staatsaufsicht über Verwertungsgesellschaften beim Deutschen Patent- und Markenamt bereits im vergangenen Oktober ein Verfahren eingeleitet, das die Rechtmäßigkeit der Gratislizenz für Google prüfen soll. Dieses Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, teilte das Patentamt auf Anfrage von Golem.de mit. Zwar könne über die voraussichtliche Dauer keine Angabe gemacht werden, jedoch werde ein "zügiger Abschluss" angestrebt.
Nach Ansicht des Grünen-Netzpolitikers Konstantin von Notz ist das Vorgehen der VG Media gegenüber der Google-Konkurrenz "das direkte Resultat eines weiterhin völlig unklaren Agierens der Bundesregierung in Sachen Leistungsschutzrecht". Die Bundesregierung habe mit dem Gesetz "eine juristisch höchst interpretierbare Regelung vorgelegt" und überlasse es weiterhin den Beteiligten, "sich auf dessen konkrete Umsetzung zu verständigen - notfalls eben vor Gerichten".
Harsche Kritik von Juristen |
richtig, und? wer hat denn hier etwas von Illegalitaet gesagt? niemand! Nirgends wurde...
richtig, sondern in die Konservative, die sich in diesen Punkten kaum von der rechten...
Eben und was hier wohl einige vergessen: Man kann die Daten zwar maschinell parsen, aber...
Man würde es vermutlich nicht mal merken, schon die jetzigen Mediengruppen versuche mit...